Allgemeine Geschäftsbedingungen
der DR. KAHL CONSULTING
Inhaber: Dr. Stefan Kahl
1. Allgemeines
1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote und Leistungen der DR. KAHL CONSULTING. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt und sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, DR. KAHL CONSULTING hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Präsentationen
2.1 Jegliche, auch teilweise Verwendung der von DR. KAHL CONSULTING mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von DR. KAHL CONSULTING. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von DR. KAHL CONSULTING zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.
2.2 In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen von DR. KAHL CONSULTING.
2.3 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von DR. KAHL CONSULTING im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei DR. KAHL CONSULTING. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziff. 9 auf den Auftraggeber über.
3. Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluß aktuellen Produkt-/Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.
3.2 Von DR. KAHL CONSULTING übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
3.3 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Scribbles, Originalillustrationen, Konzepte u.ä.), welche DR. KAHL CONSULTING erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von DR. KAHL CONSULTING. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist DR. KAHL CONSULTING nicht verpflichtet.
4. Auftragserteilung an Dritte
4.1 DR. KAHL CONSULTING ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
4.2 DR. KAHL CONSULTING ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung die DR. KAHL CONSULTING vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen des Auftraggebers unter Beachtung der Ziffer 3.3 (DR. KAHL CONSULTING AGB) zu erteilen, es sei denn, der Auftraggeber behält sich dieses Recht ausdrücklich vor und gibt dies DR. KAHL CONSULTING schriftlich innerhalb einer Frist von einer Woche ab Vertragsabschluß zur Kenntnis. Hat der Auftraggeber innerhalb dieser Frist von einer Woche keine ausdrückliche Erklärung hierzu abgegeben, gilt sein Schweigen als Erteilung einer Vollmacht.
4.3 Aufträge an Werbeträger erteilt DR. KAHL CONSULTING in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt-/oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.
4.4 Für mangelhafte Leistung der Werbeträger und Drittunternehmen haftet DR. KAHL CONSULTING nicht. DR. KAHL CONSULTING verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger bzw. Drittunternehmen abzutreten.
5. Lieferung, Lieferfristen
5.1 Die Lieferverpflichtungen von DR. KAHL CONSULTING sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von DR. KAHL CONSULTING zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
5.2 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von DR. KAHL CONSULTING schriftlich bestätigt worden sind.
5.3 Von DR. KAHL CONSULTING zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von DR. KAHL CONSULTING bestätigt worden ist.
5.4 Gerät DR. KAHL CONSULTING mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe der Hälfte des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
5.5 Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches der DR. KAHL CONSULTING liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die
Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. DR. KAHL CONSULTING wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
5.6 Rechtliche Überprüfungen (insbesondere wettbewerbsrechtliche Überprüfungen und Überprüfungen nach dem Heilmittelwerbegesetz sowie die Überprüfung gegenüber Rechten Dritter) nimmt DR. KAHL CONSULTING nicht vor und haftet auch nicht dafür.
5.7 Lieferungen erfolgen frei Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
5.8 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann DR. KAHL CONSULTING den entstandenen Leistungsausfall gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung stellen.
6. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
6.1 Vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
6.3 Rechnungen von DR. KAHL CONSULTING sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
6.4 Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber DR. KAHL CONSULTING die entstandenen Kosten im vollen Umfang zu ersetzen. DR. KAHL CONSULTING kann ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale von EUR 7,50 verlangen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, DR. KAHL CONSULTING jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.
6.5 Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von DR. KAHL CONSULTING nicht anerkannten Gegenansprüche des Auftraggebers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
6.6 Bei länger andauernden Projekten behält DR. KAHL CONSULTING sich die Erstellung von Teilrechnungen vor; mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden.
6.7 DR. KAHL CONSULTING behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.
6.8 Bei Dauerschuldverhältnissen sind Leistungsentgelte, beginnend mit dem Tage der Leistungsbereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich jeweils bis zum 1. eines jeden Monats im Voraus zu zahlen, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, auf Anforderung von DR. KAHL CONSULTING dieser eine Lastschriftermächtigung zu erteilen. Entgelte für Teile eines Kalendermonats werden für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet. DR. KAHL CONSULTING kann für den Folgemonat den Leistungsentgelten einen Mehraufwandaufschlag hinzuberechnen, der sich nach dem Vormonatsmehraufkommen richtet (Heraufstufung). Minderverbrauch wird in der Folgerechnung verrechnet.
6.9 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von DR. KAHL CONSULTING sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
6.10 Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von DR. KAHL CONSULTING wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird i.S.d.§321 BGB ist DR. KAHL CONSULTING berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
6.11 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt DR. KAHL CONSULTING vorbehalten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 DR. KAHL CONSULTING behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist DR. KAHL CONSULTING zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur restlosen Herausgabe verpflichtet.
8. Stornierungskosten, Kündigung des Vertrages
8.1 Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann DR. KAHL CONSULTING unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
8.2 Bei Dauerschuldverhältnissen ohne Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 90 Tagen zum Jahresende kündbar.
8.3 Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger mindestens sechs Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
8.4 Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.5 DR. KAHL CONSULTING kann dem Auftraggeber die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen für zwei fällige monatlichen Leistungspauschalen oder einem erheblichen Teil von zwei Monatsrechnungen in Zahlungsverzug ist.
8.6 Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.
9. Nutzungsrechte
9.1 DR. KAHL CONSULTING wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt DR. KAHL CONSULTING ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung von DR. KAHL CONSULTING.
9.2 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei DR. KAHL CONSULTING.
9.3 Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat DR. KAHL CONSULTING von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
10. Impressum
DR. KAHL CONSULTING kann auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihr Unternehmen hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat. Die DR. KAHL CONSULTING ist grundsätzlich berechtigt, die von ihr erbrachten Arbeiten und Leistungen im Rahmen ihrer Eigenwerbung, auch im Internet und im Rahmen von Wettbewerben, Präsentationen, zu verwenden.
11. Gewährleistung, Haftung
11.1 Von DR. KAHL CONSULTING gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers. Subjektiver Beurteilung unterliegende Merkmale bei künstlerischer Gestaltung wie Farben oder Töne können nicht Gegenstand von Mängelrügen sein, soweit der Auftraggeber hierzu keine exakten Anweisungen in schriftlicher Form gegeben hat. Für material-, prozess- oder systembedingte Färb- bzw. Tonschwankungen gelten die handelsüblichen Toleranzen.
11.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht DR. KAHL CONSULTING das Recht zur einmaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.
11.3 Die Mängelhaftung der DR. KAHL CONSULTING erlischt, wenn der Auftraggeber ohne vorherige Zustimmung der DR. KAHL CONSULTING selbst oder durch Dritte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den gelieferten Leistungen/Werken unternimmt.
11.4 Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind bei fahrlässigem Verhalten der DR. KAHL CONSULTING, gesetzlicher Vertreter der DR. KAHL CONSULTING oder Erfüllungsgehilfen der DR. KAHL CONSULTING begrenzt auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden; bei leicht fahrlässigem Verhalten sind sie ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (so genannte Kardinalspflicht). Die vorstehende Haftungsbeschränkung und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht bei vorsätzlichem Handeln, bei Ansprüchen aus einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Schadensersatzpflicht von DR. KAHL CONSULTING ist auf die Höhe der Hälfte der Auftragssumme begrenzt.
11.5 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren nach einem Jahr unbeschadet der Vorschrift des §202 BGB. Dies gilt nicht, wenn DR. KAHL CONSULTING mit Arglist, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehandelt hat, oder im Falle von Ziffer 11.5 Satz 2 oder im Fall der so genannten Kardinalspflicht.
11.6 Ist ein schadensverursachendes Ereignis durch einen Subunternehmer der DR. KAHL CONSULTING verursacht worden, so tritt DR. KAHL CONSULTING alle daraus resultierenden Ansprüche frei werdend an den Auftraggeber ab.
12. Aufrechnungs-, Minderungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung
12.1 Gegen Ansprüche von DR. KAHL CONSULTING kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Darüber hinaus steht dem Auftraggeber die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
12.2 Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn a) der Kunde nicht mehr auf DR. KAHL CONSULTING- Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder c) vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
12.3 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von DR. KAHL CONSULTING liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn DR. KAHL CONSULTING oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt. DR. KAHL CONSULTING informiert den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung und erstattet unverzüglich die diesbezügliche Gegenleistung.
12.4 Behauptet der Auftraggeber, dass ihm berechnete Leistungen nicht von ihm oder Dritten, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so muss er dies nachweisen.
13. Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz
13.1 Der Auftraggeber wird hiermit gemäß §33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 des Teledienst Datenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass DR. KAHL CONSULTING seine Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
13.2 DR. KAHL CONSULTING verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung des
Vertragszweckes geboten- weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
13.3 DR. KAHL CONSULTING hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten, Zulieferern sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
13.4 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von DR. KAHL CONSULTING, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
13.5 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z.B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, die von DR. KAHL CONSULTING während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt DR. KAHL CONSULTING auch zur Beratung seiner Kunden, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. DR. KAHL CONSULTING wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Daten ohnehin öffentlich zugänglich sind oder DR. KAHL CONSULTING gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, soweit gesetzlich zulässig.
14.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.
15. Sonstiges
15.1 Änderungen und Zusätze von Aufträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden haben auch durch eine anderweitige Übung keine Geltung.
15.2 Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.
15.3 E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.
15.4 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von DR. KAHL CONSULTING gestattet.
15.5 Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung geht deren etwaig zwingendes Recht anderslautender Regelungen dieser Bestimmungen vor. Auch das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt, ebenso wie Herstellergarantien.
15.6 DR. KAHL CONSULTING wird in aller Regel nur aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Bereits mit erstmaligem Zugriff auf das Netzwerk von DR. KAHL CONSULTING bzw. Nutzung der Dienste von DR. KAHL CONSULTING gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.
15.7 Es gelten die Angebote von DR. KAHL CONSULTING. Macht der Auftraggeber geltend, es seien von der (Prospekt-) Produktbeschreibung Abweichungen vereinbart, so hat er dies im Zweifel zu beweisen.
15.8 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. DR. KAHL CONSULTING ist berechtigt, in den von ihr erstellten und/oder veränderten Seiten META-Informationen einzubringen, die insbesondere Urheberbezeichnung und Marken im weiteren Sinne, sowie Urheber- und Leistungsschutzrechte betreffen. Solche Angaben werden von den Vertragsparteien im Zweifel nicht als redaktionelle Bearbeitung der Dokumente angesehen. Eine Übernahme redaktioneller Verantwortung ist mit der Einbringung dieser META-Informationen nicht verbunden. Ist oder wird DR. KAHL CONSULTING gesetzlich dazu verpflichtet, Angaben in Internet-Seiten offen oder als META-Daten zu hinterlegen, so ist DR. KAHL CONSULTING nach pflichtgemäßem Ermessen soweit der Auftraggeber nicht innerhalb angemessener Frist dem Verlangen von DR. KAHL CONSULTING nachkommt oder "Gefahr im Verzuge" vorliegt, berechtigt, diese Angaben auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers zu hinterlegen, soweit sie DR. KAHL CONSULTING bekannt sind, oder bis zur rechtsgültigen Hinterlegung der Informationen durch den Auftraggeber, die Internet-Seiten vom Netz zu nehmen.
München, den 1.4.2011